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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02.04.2013
- 13 Sa 857/12 -
Handwerker haftet für eigens verursachten Schaden in seinem Betrieb wie Arbeitnehmer
Schaden durch Explosion einer Trocknungsanlage in einem Milchwerk wurde grob fahrlässig herbeigeführt
Ein Handwerker, der in seinem Betrieb grob fahrlässig einen Schaden verursacht, ist wie ein Arbeitnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Zu diesem Ergebnis kam das Hessische Landesarbeitsgericht.
Der damals 46 Jahre alte Beklagte des zugrunde liegenden Falls ist gelernter Schlosser und war seit vielen Jahren praktisch ausschließlich und regelmäßig weisungsunterworfen in einem Milchwerk in Hessen tätig. Das Milchwerk produzierte u.a. Milch- und Kaffeepulver in mehreren Trocknungsanlagen. Am 13. August 2008 hatte der beklagte
Versicherung verlangt Schaden vom Handwerker ersetzt
Mit der vorliegenden Klage verlangte die federführende Versicherung von dem
LAG: Handwerker haftet für entstandenen Schaden grundsätzlich in vollem Umfang
Nach Ansicht des Hessischen Landesarbeitsgerichts hat der beklagte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2013
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online
- Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 30.04.2012
[Aktenzeichen: 3 Ca 136/11]
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Dokument-Nr. 15857
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