Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2013, 863
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2013, Seite: 863
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2013, 863:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.12.2012
- III ZR 226/12 -
Aufsichtspflichtverletzung: Amtshaftung für von in einer Kindertagungsstätte betreute Kinder für Beschädigungen von Eigentum Dritter
Wird eine Aufsichtspflicht als Amtspflicht verletzt, kommen Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB in Betracht. In diesem Zusammenhang gilt die Beweislastregelung des § 832 BGB. Somit muss der Aufsichtspflichtige Rechenschaft über seine Kontrollmaßnahmen abgeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2013, 863 wird teils auch als „JuS 13, 863“, „JuS 2013, S. 863“ oder „JuS 13, S. 863“ zitiert.