Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.09.2018
- 13 UF 74/18 -
Änderung eines bestehenden, gut laufenden Wechselmodells nur aus triftigen Kindeswohlgründen
Keine beliebige und jederzeitige Änderung einer einmal getroffenen Umgangsregelung
Die Änderung eines bestehenden und gut laufenden Wechselmodells ist gemäß § 1696 BGB nur bei Vorliegen triftiger und das Kindeswohl betreffender Gründer möglich. Der Grundsatz der Förderung von stabilen Lebensverhältnissen und der Kontinuitätsgrundsatz verbieten eine beliebige und jederzeitige Änderung einer einmal getroffenen Umgangsregelung. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte die Mutter einer drei Jahre alten Tochter im Februar 2017 beim Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg die Abänderung der gerichtlich gebilligten
Amtsgericht ordnet Bestehen des Wechselmodells an
Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg ordnete an, dass das
Kammergericht verneint ebenfalls Abänderung der Umgangsregelung
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde der Kindesmutter zurück. Es sah die Begründung des Amtsgerichts als zutreffend an und stellte fest, dass triftige Gründe für die Abänderung der bestehenden
Keine Besserung der Kommunikationsschwierigkeiten durch Änderung der Umgangsregelung
Das Kammergericht gab zudem zu Bedenken, dass allein mit der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2020
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss vom 26.03.2018
[Aktenzeichen: 133 F 1746/17]
- Paritätisches Wechselmodell zur Betreuung des Kindes auch gegen den Willen eines Elternteils möglich
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.02.2017
[Aktenzeichen: XII ZB 601/15]) - Festschreibung eines praktizierten Wechselmodells auch bei entgegenstehenden Anträgen zum Aufenthaltsbestimmungsrechts
(Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 14.06.2018
[Aktenzeichen: 9 UF 96/17])
Jahrgang: 2019, Seite: 37 NJW-Spezial 2019, 37
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28360
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28360
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.