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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.02.2013
- 10 Ta 31/13 -
Arbeitszeugnisse sind beim Arbeitgeber abzuholen
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg weist Klage eines Arbeitnehmers auf Erteilung des Arbeitszeugnisses zurück
Ein Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses ist beim Arbeitgeber abzuholen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall schied ein
Erteilung eines Arbeitszeugnisses ist eine Holschuld
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied gegen den ehemaligen Beschäftigten. Zwar habe jeder
Abholversuch vor gerichtlicher Geltendmachung einer Zeugniserteilung erforderlich
Zudem setze nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts die gerichtliche Geltendmachung einer Zeugniserteilung einen erfolglosen Abholversuch voraus. Eine sofortige Klageerhebung sei daher nicht gerechtfertigt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20.11.2012
[Aktenzeichen: 57 Ca 12524/12]
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Dokument-Nr. 15450
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