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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.06.2011
- 17 Sa 491/11 -
Fehlender "wichtiger Grund" – Außerordentliche Kündigung eines Direktors der Berliner Verkehrsbetriebe unwirksam
Wirksamkeit der gleichzeitig erklärten ordentlichen Kündigung noch ungeklärt
Die außerordentliche Kündigung des Direktors des Unternehmensbereichs Omnibus der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ist mangels eines - für eine Kündigung erforderlichen - "wichtigen Grundes" unwirksam. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der
BVG kündigt Arbeitsverhältnis wegen angeblicher Managementfehler
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) kündigte die Arbeitsverhältnisse im September 2010 außerordentlich und vorsorglich ordentlich zum 31. März 2011 wegen angeblicher Managementfehler. Der
Klage des Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht erfolgreich
Der
Gründe für Beendigung des geschlossenen Vertrags liegen nicht vor
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die hiergegen gerichtete Berufung der BVG teilweise zurückgewiesen. Die außerordentlichen Kündigungen sind
Berufungsverfahren vorerst ausgesetzt
Eine Entscheidung über die ordentliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2011
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 11801
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