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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.04.2011
6 Sa 2558/10 -

LAG Berlin-Brandenburg erklärt fristlose Kündigung eines BVG-Busfahrers wegen grober Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme auf seine Arbeitgeberin für zulässig

Busfahrer beklagte "menschenunwürdige" Arbeitsbedingungen bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines Busfahrers der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wegen grober Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme auf seine Arbeitgeberin für wirksam erklärt.

Im zugrunde liegenden Fall war der Busfahrer mit einem zugestiegenen Kollegen in Streit geraten. Er hatte daraufhin den mit Fahrgästen besetzten Bus an der nächsten Haltestelle gestoppt und die Polizei angefordert, obwohl sein Kollege den Bus bereits verlassen hatte. Gegenüber den erschienenen Polizisten sprach er von "menschenunwürdigen" Arbeitsbedingungen bei seiner Arbeitgeberin.

Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz neuneinhalbjähriger Beschäftigungsdauer nicht mehr zumutbar

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hat der Busfahrer mit dem genannten Vorfall seine Arbeitspflicht sowie seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf seine Arbeitgeberin grob verletzt. Das Herbeirufen der Polizei aus nichtigem Anlass und die Bezeichnung seiner Arbeitsbedingungen als menschenunwürdig begründe die Gefahr, dass der Arbeitnehmer bei nächster Gelegenheit erneut rücksichtslos seine vermeintlich berechtigten Interessen öffentlichkeitswirksam verfolgen würde. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei der Arbeitgeberin deshalb trotz einer Beschäftigungsdauer von neuneinhalb Jahren selbst bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar, zumal der Arbeitnehmer wegen anderer Pflichtverletzungen bereits abgemahnt worden sei.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2011
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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