Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2013
- 17 TaBV 222/13 -
Konzernbetriebsrat für Regelungen zur Anwendung von Überwachungseinrichtungen zuständig
Einsatz der Überwachungseinrichtungen betrifft mehrere Konzernunternehmen
Der Konzernbetriebsrat ist für Regelungen zur Anwendung von Überwachungseinrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) zuständig, wenn Beschäftigte mehrerer Konzernunternehmen bei dem vorgesehenen Betriebsablauf von den Einrichtungen erfasst werden können. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Arbeitgeberin betreibt als Konzernobergesellschaft eines Krankenhauskonzerns ein Klinikum in Berlin; bei ihr ist der
Gerichtliche Feststellung zu Regelungen zur Anwendung der Überwachungseinrichtungen
Die Arbeitgeberin setzt auf dem Betriebsgelände Überwachungskameras ein, die alle
Mögliche unternehmensübergreifende Ziele mit Einsatz von Überwachungseinrichtungen unerheblich
Das Landesarbeitsgericht hat den Antrag der Arbeitgeberin unter Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung zurückgewiesen. Der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Betriebsrat ist zur Überwachung des betrieblichen Eingliederungsmanagements berechtigt
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 07.02.2012
[Aktenzeichen: 1 ABR 46/10]) - LAG Berlin-Brandenburg: Anordnung zur Videoüberwachung in Spielcasinos nur bei dringendem Tatverdacht gegen Arbeitnehmer unzulässig
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2011
[Aktenzeichen: 6 TaBV 851/11])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16428
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16428
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.