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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.06.2011
- 3 Sa 917/11 -
LAG Berlin-Brandenburg: Sony zur Entschädigung wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung bei Beförderungsentscheidung verurteilt
Gesamtwürdigung aller Umstände lassen ausbleibende Beförderung aufgrund der Schwangerschaft vermuten
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, mit der Sony zur Zahlung einer Entschädigung wegen einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung einer Arbeitnehmerin verurteilt worden war.
Im zugrunde liegenden Streitfall war die
Arbeitgeberin: "Sie soll sich doch auf ihr Kind freuen"
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat angenommen, bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände spreche eine Vermutung dafür, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2011
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- BAG zur geschlechtsspezifischen Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.01.2011
[Aktenzeichen: 8 AZR 483/09]) - Geschlechtsspezifische Benachteiligung bei einer Beförderungsentscheidung muss ausreichend bewiesen werden
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2009
[Aktenzeichen: 2 Sa 2070/08 ])
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Dokument-Nr. 11876
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