Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.01.2018
- 7 Sa 292/17 -
Senior Partner und Geschäftsführer einer Managementberatungsgesellschaft ist kein Arbeitnehmer
Geschäftsführer fehlt es für möglichen Kündigungsschutz mangels Weisungsabhängigkeit an erforderlicher Arbeitnehmereigenschaft
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Senior Partner und Geschäftsführer einer Managementberatungsgesellschaft kein Arbeitnehmer ist, da es für ein Arbeitsverhältnis an der typischen Weisungsabhängigkeit fehlt. Ein Berufen auf das Kündigungsschutzgesetz ist daher nicht möglich.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls wurde im Jahr 2004 bei der Beklagten als vice president (damalige Bezeichnung für Partner) nach einem Quereinstieg angestellt. Im Jahr 2005 schlossen die Parteien ein transfer agreement, nach dem der Kläger zum
Sachverhalt
Zu den Aufgaben des Klägers gehörte die Kundenakquise und Pflege von Kundenbeziehungen, die eigene Beratungstätigkeit beim Kunden sowie die Leitung von Kundenprojekten. Dem Kläger wurde ein Büro in den Räumlichkeiten der Beklagten in Köln zur Verfügung gestellt. Es war ihm gestattet, von zu Hause oder anderswo zu arbeiten; seine Tätigkeit war nicht ortsgebunden. Feste Wochenarbeitszeiten waren dem Kläger weder dem Umfang noch der Lage nach vorgegeben. Seine umfangreiche Reisetätigkeit musste er nicht genehmigen lassen, sondern diese lediglich nach Reiserichtlinie der Beklagten abwickeln. Der Kläger bezog zuletzt als Senior Partner unter Berücksichtigung fixer und variabler Vergütungsbestandteile ein durchschnittliches Monatseinkommen von ungefähr 91.500 Euro brutto.
Kläger hält Kündigung für sozial ungerechtfertigt
Die Beklagte beendete die vertraglichen Beziehungen zum Kläger mit Schreiben vom 21. Oktober 2015 zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Der Kläger hielt die Kündigung nach den Regeln des Kündigungsschutzgesetzes für sozial nicht gerechtfertigt.
Kläger kann nicht als Arbeitnehmer angesehen werden
Das Landesarbeitsgericht Köln wies die Berufung des Klägers gegen die erstinstanzliche Entscheidung zurück und ließ die Revision nicht zu. Nach der mündlichen Verhandlung war für das Gericht entscheidend, dass der Kläger nicht als
Für die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte war die Behauptung des Klägers ausreichend,
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2018
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25432
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25432
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.