Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Aachen, Urteil vom 21.12.2016
- 42 O 127/16 -
Geschenk-Versprechen für Bestellung eines kostenlosen Testpaketes muss eingehalten werden
Domaininhaber haftet auch für Wettbewerbsverstöße eines Domainpächters
Wer damit wirbt, dass Verbraucher ein Fitness-Band geschenkt bekommen, wenn sie einen Gratis-Test durchführen, muss dieses Versprechen auch einhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aachen hervor.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Unter der
Beim Weiterklicken erschien dann das Bestellformular. Die Seite wurde eingeleitet mit den Text: "Ja! Ich möchte ein Paket SlimSticks gratis. Ich kann SlimSticks dann 14 Tage testen. Wenn ich zufrieden bin, brauche ich nichts weiter zu tun, ich beziehe dann SlimSticks zu nebenstehenden Konditionen im 90 Tage SlimSticks Programm für monatlich 49,90 Euro (insgesamt 149,70 Euro). Das SlimSticks FitBand Bluetooth und die SlimSticks erhalte ich mit der ersten Lieferung im SlimSticks 90 Tage Programm."
Irreführende Werbung
Das sah das Landgericht Aachen als
Beklagte hält sich hinsichtlich der Klage für den falschen Adressaten
Die beklagte Payplus GmbH hatte gegen die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen auch vorgebracht, dass sie die falsche Beklagte sei. Sie habe die
Payplus GmbH sind wettbewerbswidrige Handlungen auf Webseite zurechenbar
Das ließ das Gericht nicht gelten: Erstens spreche vieles dafür, dass die Payplus GmbH die wahre Betreiberin der
Beklagte hätte alle zumutbaren Vorkehrungen zur Verhinderung von Verstößen treffen müssen
Auch als Verpächterin der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Tele2 GmbH darf nicht mit dem Slogan "Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten" werben
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2009
[Aktenzeichen: I-20 U 77/08]) - BGH entscheidet zur Strafbarkeit falscher Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen im Versandhandel
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.05.2008
[Aktenzeichen: 1 StR 166/07])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25251
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25251
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.