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Landgericht Bamberg, Urteil vom 18.03.2021
- 41 O 301/20 Ver -
Nicht sichtbare Rutschungen des Untergrunds von wenigen Zentimetern pro Jahr stellen keinen Erdrutsch dar
Kein Anspruch auf Schadensregulierung durch Wohngebäudeversicherung
Nicht sichtbare Rutschungen des Untergrunds von wenigen Zentimetern pro Jahr stellen keinen Erdrutsch im Sinne der Versicherungsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung dar. Dies hat das Landgericht Bamberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2018 machte der Eigentümer eines in Bayern liegenden Hanggrundstücks Schäden an sein Wohnhaus in Form von Rissen bei seiner
Kein Anspruch auf Versicherungsschutz
Das Landgericht Bamberg entschied gegen den Kläger. Ihm stehe gegenüber der Beklagten kein Anspruch auf Versicherungsschutz zu. Nicht augenscheinliche
Allmähliches, nicht wahrnehmbares Lösen und Verlagern des Untergrunds ist kein Erdrutsch
Der Begriff des Erdrutschs meine einen Vorgang, so das Landgericht, bei dem sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht, wobei ein nur allmähliches Lösen und Verlagern von Bodenbestandteilen nicht genüge. Ein "Rutschen" wohne ein Moment nicht nur unwesentlicher Bewegung inne. Zwar setzte es nicht zwingend eine Plötzlichkeit voraus, stelle aber andererseits nicht einen allmählichen, länger andauernden und nicht wahrnehmenbaren Vorgang dar. Unter Rutschen sei eine schnellere, zumindest konkret sensorisch erfassbare Bewegung zu verstehen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2021
Quelle: Landgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30124
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