wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 30.11.2012
(504) 272 Js 1050/12 Kls (32/12) -

Falscher Krankenpfleger wegen Betrugs zu Haftstrafe verurteilt

Durch Urkundenfälschung Job erhalten

Wer sich den Beruf als Krankenpfleger durch eine Urkundenfälschung erschleicht, macht sich wegen Betrugs strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bewarb sich ein Mann im März 2011 in einem Altenpflegeheim als Krankenpfleger. Eine Ausbildung zum Krankenpfleger hatte er nicht absolviert. Er studierte lediglich für kurze Zeit Medizin. Er brach dies jedoch ab und machte eine Ausbildung zum Sektionsgehilfen. Im Rahmen der Bewerbung erstellte der Mann eine Kopie einer vermeintlichen Urkunde, die ihm bescheinigte die Berufsbezeichnung "Krankenpfleger" führen zu dürfen. Zudem schrieb er in seinem Lebenslauf, dass er in der Zeit von Juli 1989 bis September 1990 eine Ausbildung zum Krankenpfleger an der Charité machte und mit der Note "sehr gut" abschloss. Aufgrund dieser Angaben wurde er eingestellt. Nachfolgend benutzte er seine Stellung als Krankenpfleger um die hilfebedürftigen Bewohner des Pflegeheims zu bestehlen. Die Staatsanwaltschaft sah darin ein strafbares Verhalten und erhob Anklage.

Strafbarkeit wegen Betruges und Diebstahl

Das Landgericht Berlin verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, da er sich wegen Betrugs (§ 263 StGB) und Diebstahls (§ 242 StGB) strafbar gemacht habe. Strafverschärfend sei zu berücksichtigen gewesen, dass er sich durch die Taten einer Einnahmequelle von einigem Umfang verschaffen wollte und daher gewerbsmäßig handelte. Darüber hinaus sei er bereits mehrfach wegen Betrugs vorbestraft gewesen. Strafmildernd sei sein umfassendes Geständnis sowie seine Entschuldigung und der Versuch der Schadenswiedergutmachung zu bewerten gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14960 Dokument-Nr. 14960

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14960

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?