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Landgericht Berlin, Urteil vom 03.12.2019
- 55 S 18/19 WEG -
Entfernung einer unzulässigen Treppe vom Balkon in den Garten auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss
Verjährung des individuellen Beseitigungsanspruchs unerheblich
Auch nachdem der individuelle Anspruch auf Beseitigung einer unzulässigen Treppe vom Balkon in den Garten verjährt ist, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich die Entfernung der Treppe auf Kosten der Gemeinschaft beschließen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war an dem
Zulässiger Beschluss über Entfernung der Treppe
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Kläger zurück. Der Beschluss über die
Treppe als bauliche Veränderung mit wesentlichen Nachteilen
Die
Beschluss über Erweiterung/Umbau und Verjährung des individuellen Beseitigungsanspruchs unerheblich
Für unerheblich hielt das Landgericht den Beschluss über die Erweiterung/den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2020, 208/rb).
- Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 26.07.2018
[Aktenzeichen: 19 C 15/18]
- Treppe zum Garten: Nicht immer müssen Miteigentümer sichtbaren Baumaßnahmen eines Eigentümers zustimmen
(Landgericht Hannover, Urteil vom 22.07.2008
[Aktenzeichen: 4 C 513/07]) - Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers haftet für Rückbau einer vom Voreigentümer vorgenommenen unzulässigen baulichen Veränderung
(Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 20.12.2018
[Aktenzeichen: 72 C 77/18])
Jahrgang: 2020, Seite: 208 GE 2020, 208
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Dokument-Nr. 28545
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