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Landgericht Berlin, Urteil vom 09.03.2000
- 62 S 463/99 -
Verdunstungsröhrchen: Pflicht zur Zahlung von Heizkosten trotz abgesperrten Heizkörperventils aufgrund Kaltverdunstung
Kosten von Schneeräumgerät und Laubsauger können als Betriebskosten umgelegt werden
Der Wohnungsmieter muss trotz abgesperrten Heizkörperventils Heizkosten zahlen, wenn aufgrund einer Kaltverdunstung die Verdunstungsröhrchen einen Verbrauch anzeigen. Zudem können die Kosten für den Kauf eines Schneeräumgeräts und eines Laubsaugers als Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Kauf aufgrund der Größe der Wohnanlage notwendig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste die Mieterin einer Wohnung aufgrund der Heizkostenabrechnung für das Jahr 1996 geringfügig
Pflicht zur Zahlung der Heizkosten
Das Landgericht Berlin entschied gegen die Mieterin. Diese habe die
Umlage des Kaufpreises für Schneeräumgerät und Laubsauger zulässig
Die Mieterin habe zudem nach Ansicht des Landgerichts die umgelegten Kosten für den Kauf des Schneeräumgeräts und des Laubsaugers tragen müssen. Die Anschaffung beider Geräte sei in Anbetracht der Größe der Wohnanlage nicht zu beanstanden gewesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2000, 539/rb)
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Jahrgang: 2000, Seite: 539 GE 2000, 539
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Dokument-Nr. 22067
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