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Landgericht Berlin, Urteil vom 02.10.2015
- 63 S 335/14 -
Wirksame Schönheitsreparaturklausel bei Übergabe einer renovierungsbedürftigen Wohnung mit Ausgleichszahlung
Ausgleichszahlung kompensiert Pflicht zur Beseitigung von vorvertraglichen Gebrauchsspuren
Wird einem Mieter eine renovierungsbedürftige oder unrenovierte Wohnung übergeben und ist er zugleich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, so ist die entsprechende Klausel in der Regel unwirksam. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn dem Mieter als Kompensation zur der Pflicht, die vorvertraglichen Gebrauchsspuren zu beseitigen, eine Ausgleichszahlung gewährt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall waren die Mieter einer Wohnung nach einer Mietvertragsklausel verpflichtet
Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlender Durchführung der Schönheitsreparaturen
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Denn die Mieter seien ihrer Pflicht zur Durchführung von
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel bei Übergabe einer renovierungsbedürftigen Wohnung
Zwar sei es grundsätzlich richtig, so das Landgericht, dass eine Klausel, die dem Mieter einer unrenovierten oder renovierungsbedürftigen Wohnung die
Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel bei Gewährung einer Ausgleichzahlung
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 1403/rb)
- BGH: Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei unrenoviert übergebener Wohnung unwirksam
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.03.2015
[Aktenzeichen: VIII ZR 185/14]) - Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel aufgrund zu Mietbeginn renovierungsbedürftiger Fenster
(Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 04.06.2015
[Aktenzeichen: 67 S 140/15])
- Unwirksame Schönheitsreparaturklausel aufgrund Pflicht zum Anstreichen der Einbaumöbel
(Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 17.11.2015
[Aktenzeichen: 67 S 359/15]) - Vorliegen einer renovierten Wohnung bei Vorliegen von allenfalls Gebrauchsspuren mit Bagatellcharakter
(Landgericht Krefeld, Urteil vom 25.08.2021
[Aktenzeichen: 2 S 26/20])
Jahrgang: 2015, Seite: 1403 GE 2015, 1403
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Dokument-Nr. 21905
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