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Landgericht Berlin, Urteil vom 21.11.2014
- 63 S 80/14 -
Nur unerheblich verspätete Mietzahlung nach Abmahnung rechtfertigt keine Kündigung durch Vermieter
Grundsätzliches Recht auf Kündigung bei wiederholter unpünktlicher Mietzahlung trotz Abmahnung
Nach erfolgter Abmahnung wegen ständiger unpünktlicher Mietzahlungen rechtfertigt grundsätzlich bereits eine weitere verspätete Zahlung eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die erneute Verspätung lediglich von geringfügiger Natur ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung zahlten die
Kein Recht zur Kündigung aufgrund Unerheblichkeit der verspäteten Mietzahlung
Das Landgericht Berlin entschied gegen die Vermieterin. Sie habe das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 126/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 126 GE 2016, 126
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Dokument-Nr. 22194
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