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Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 29.01.2018
- 65 S 194/17 -
Pflicht zur Duldung von Modernisierungsarbeiten schließt nicht Recht zur Mietminderung wegen Störungen aufgrund der Arbeiten aus
Beeinträchtigung des Mietgebrauchs trotz Duldungspflicht
Das Recht zur Mietminderung aufgrund von durch Modernisierungsarbeiten bedingter Störungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mieter zur Duldung der Arbeiten verpflichtet ist. Die Beeinträchtigung des Mietgebrauchs besteht unabhängig von der Duldungspflicht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden ab Juni 2013 Modernisierungsarbeiten an einem Berliner Wohnhaus ausgeführt, wodurch es zu erheblichen Störungen kam. Die Mieter einer Wohnung beanspruchten daher eine
Recht zur Mietminderung trotz Duldungspflicht
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Vermieterin zurückzuweisen. Den Mietern stehe trotz der Pflicht zur Duldung der Modernisierungsarbeiten ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2018, 359/rb)
- Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 21.06.2017
[Aktenzeichen: 9 C 224/15]
Jahrgang: 2018, Seite: 359 WuM 2018, 359
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Dokument-Nr. 26108
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