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Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 25.06.2018
- 65 S 54/18 -
Rechtswidrige Aufbewahrung einer Waffe mit Munition rechtfertigt fristlose Kündigung des Wohnungsmieters
Schwerwiegender Verstoß gegen vertragliche Obhutspflichten sowie nachhaltige Störung des Hausfriedens
Die rechtswidrige Aufbewahrung einer Waffe mit Munition rechtfertigt die fristlose Kündigung des Wohnungsmieters gemäß § 569 Abs. 2 BGB. Denn dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen vertragliche Obhutspflichten sowie eine nachhaltige Störung des Hausfriedens dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung durch die Berliner Polizei im Juli 2017 in einer Mietwohnung eine Pistole und ein Magazin mit
Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Mieterin zurückzuweisen. Durch die
Überschreitung des Mietgebrauchs und Vorliegen einer objektiven Gefahr
Ein Wohnungsmieter müsse damit rechnen, so das Landgericht, dass es angesichts der rechtswidrigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2018, 1060/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 1060 GE 2018, 1060
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Dokument-Nr. 26561
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