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Landgericht Berlin, Beschluss vom 26.02.2018
- 65 S 6/18 -
Fristlose Kündigung eines Wohnraummietvertrags aufgrund illegaler Lagerung von Waffen und Munition sowie Mord in Nachbarschaft
Erhebliche Verletzung der mietvertraglichen Obhutspflichten durch Wohnungsmieter
Lagert ein Wohnungsmieter illegal Waffen und Munition in seiner Wohnung und begeht er in der Nachbarschaft einen Mord mit einer der Waffen, verletzt er erheblich die mietvertraglichen Obhutspflichten. Der Vermieter kann in diesem Fall die fristlose Kündigung erklären. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Wohnungsmieter im September 2015 fristlos gekündigt nachdem er in der Nachbarschaft einen Mann mit einer doppelläufigen Schrotflinte getötet hatte. Der Mieter wurde durch einen anschließenden SEK-Einsatz in seiner Wohnung verhaftet. Dabei wurden eine Reihe von
Anspruch auf Räumung und Herausgabe aufgrund illegalen Waffenbesitzes und Mord
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies den Antrag auf Prozesskostenhilfe daher zurück. Eine Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg, da dem Vermieter gemäß § 546 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zustehe.
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung
Die illegale
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2018, 934/rb)
- Versuchtes unberechtigtes Eindringen eines Mieters in andere Mietwohnung sowie Einschüchterung der Mitmieter durch vorgetäuschtes Blut rechtfertigen fristlose Kündigung
(Amtsgericht Hannover, Urteil vom 04.02.2014
[Aktenzeichen: 406 C 8685/13]) - Kündigung eines Mieters nach gewalttätigem Angriff auf Mitbewohner gerechtfertigt
(Amtsgericht München, Urteil vom 18.11.2014
[Aktenzeichen: 425 C 16113/14])
Jahrgang: 2018, Seite: 934 GE 2018, 934
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Dokument-Nr. 26357
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