wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2023
67 S 101/23 -

Härteeinwand wegen fehlendem Ersatzwohnraums setzt Anmietbemühungen ab Zeitpunkt des Kündigungszugangs voraus

Zweifel an Wirksamkeit der Eigen­bedarfs­kündigung unerheblich

Kann ein Mieter nach einer Eigen­bedarfs­kündigung keinen angemessenen Ersatzwohnraum finden, so greift der Härteeinwand des § 574 Abs. 2 BGB nur, wenn der Mieter seit dem Kündigungszugang Anmietbemühungen entfaltet hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mieter Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung hat. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2020 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Berlin eine Eigenbedarfskündigung. Da sich die Mieterin auch nach Ablauf der Kündigungsfrist im Juni 2021 weigerte auszuziehen, erhob die Vermieterin Räumungsklage. Die Mieterin berief sich im anschließenden Verfahren auf eine unzumutbare Härte, weil sie keinen angemessenen Ersatzwohnraum finden könne.

Amtsgericht gab Räumungsklage statt

Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab der Räumungsklage statt. Den Härteeinwand wies es zurück, da die Mieterin erst im August 2022 und damit knapp zwei Jahre nach Ausspruch der Eigenbedarfskündigung und über ein Jahr nach Ablauf der Kündigungsfrist mit der Wohnungssuche angefangen hatte. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Mieterin.

Landgericht wies Härteeinwand ebenfalls zurück

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Mieterin könne sich nicht auf den Härtegrund des § 574 Abs. 2 BGB berufen. Der Mieter treffe die Obliegenheit, sich mithilfe von Verwandten und Bekannten oder öffentlichen und privaten Stellen sowie unter Inanspruchnahme geeigneter Medien ernsthaft und nachhaltig um eine angemessene Ersatzwohnung zu bemühen. Dabei müsse der Mieter ab dem Zeitpunkt des Kündigungszugangs die Anmietbemühungen entfalten. Nach Ablauf der Kündigungsfrist entstehende Härtegründe seien unbeachtlich. In diesem Zusammenhang spiele es keine Rolle, ob der Mieter Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung hat.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2024
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 16.03.2023
    [Aktenzeichen: 10 C 147/22]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2023, Seite: 1151
GE 2023, 1151
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2023, Seite: 1514
MDR 2023, 1514
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 767
WuM 2023, 767

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33615 Dokument-Nr. 33615

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33615

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?