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Landgericht Berlin, Beschluss vom 26.03.2020
- 67 S 16/20 -
Virus-Pandemie begründet Verlängerung der Räumungsfrist
Erschwerte Bedingungen zur Beschaffung von Ersatzwohnraum
Kommt es aufgrund einer Virus-Pandemie zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wodurch die Beschaffung von Ersatzwohnraum erschwert wird, so ist die Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO zu verlängern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Mieter vom Amtsgericht Berlin-Mitte im Dezember 2019 zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Das Gericht setzte eine
Verlängerung der Räumungsfrist wegen Corona-Pandemie
Das Landgericht Berlin kam dem Antrag des Mieters nach. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 11.12.2019
[Aktenzeichen: 123 C 61/19]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2020, Seite: 543 GE 2020, 543 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2020, Seite: 232 WuM 2020, 232
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Dokument-Nr. 28686
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