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Landgericht Bielefeld, Urteil vom 19.02.2013
- 12 O 172/12 -
LG Bielefeld untersagt irreführende Werbung für Senseo Edelstahl Kaffeemaschine zum Preis von 8,97 Euro
Angebotene Kaffeemaschine ist lediglich kompatibel zu allen Kaffeepads
Das Landgericht Bielefeld hat auf Klage der Wettbewerbszentrale einen Anbieter von Druckerpatronen und Handyzubehör wegen irreführender Werbung für den Verkauf einer Kaffeepadmaschine, die als "Senseo Edelstahl Kaffeemaschine" bezeichnet wurde, zur Unterlassung verurteilt. Tatsächlich wurde keine Kaffeepadmaschine des Typs Senseo verkauft.
Im zugrunde liegenden Streitfall warb ein Unternehmen Druckerpatronen und Handyzubehör im Betreff seines Newsletters, der an 2,5 Millionen Empfänger ging, mit einer Sonderaktion wie folgt:
"Senseo Edelstahl Kaffeemaschine nur 8.97 (statt 40.00 Euro) / Druckerpatronen 95 % billiger."
Im nachfolgenden Text hieß es:
"Pad Edelstahl Kaffeemaschine, 550 Watt. Kompatibel zu allen Kaffeepads von Senseo, Tchibo, Melitta, Jacobs, Dallmayr etc. inkl. Kaffeepadhalter und Thermo Edelstahl-Tasse."
Unternehmen verkauft in Wirklichkeit nicht näher bezeichnete Kaffeepadmaschine eines anderen Herstellers
Eine Senseo Edelstahl Kaffeemaschine wurde jedoch nicht angeboten, sondern tatsächlich verkaufte das Unternehmen in dieser als "Sonderaktion" bezeichneten Aktion eine nicht näher bezeichnete Kaffeepadmaschine eines anderen Herstellers, die lediglich kompatibel zu allen Kaffeepads war.
Unternehmen vertraut auf Verständnis und Mitdenken der Verbraucher
Auf die von der Wettbewerbszentrale wegen Irreführung ausgesprochene Abmahnung verteidigte sich das Unternehmen damit,
Landgericht bejaht Irreführung der Verbraucher
Das Landgericht Bielefeld sieht in der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2013
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online
- All-Net-Flat: Landgericht Koblenz zu irreführender Preiswerbung eines Telekommunikationsanbieters
(Landgericht Koblenz, Urteil vom 30.10.2012
[Aktenzeichen: 1 HK O 177/11]) - Gratis-Zugaben müssen bei der Angabe des Grundpreises eingerechnet werden
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 29.06.2012
[Aktenzeichen: 6 U 174/11])
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Dokument-Nr. 15899
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