Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Bremen, Urteil vom 25.02.2022
- 4 O 2013/20 -
Keine Haftung des Rechtsanwalts für fehlende Beurkundung des Miet- und Bürgschaftsvertrags durch Notar im Rahmen eines Grundstückskaufs
Rechtsanwalt muss nur über das "ob" der Beurkundungsbedürftigkeit hinweisen, nicht auf das "wie" der Beurkundung
Ein Rechtsanwalt haftet nicht für die fehlende Beurkundung des Miet- und Bürgschaftsvertrags durch den Notar im Rahmen eines Grundstückskaufs. Der Rechtsanwalt muss nur auf das "ob" der Beurkundungsbedürftigkeit eines Vertrags hinweisen, nicht aber auf das "wie" der Beurkundung. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Rechtsanwaltskanzlei von einer ihrer Mandantinnen im Jahr 2020 vor dem Landgericht Bremen auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen, nachdem ein
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung
Das Landgericht Bremen entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe gegen die Beklagte kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Zwar könne von einem
Hinweispflicht besteht über "ob" der Beurkundungsbedürftigkeit, nicht über das "wie" der Beurkundung
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2022
Quelle: Landgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31599
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31599
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.