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Landgericht Coburg, Urteil vom 22.11.2006
- 21 O 308/05 -
Auch ein Alkoholisierter, der bei einem Streit schwer verletzt wird, hat Anspruch auf Schmerzensgeld
Nüchterner stößt Alkoholisierten - Unbeherrschtheit kostet 4.800,- EUR
Auch wer sich auf eine Auseinandersetzung mit einem merklich Alkoholisierten einlässt, muss dessen fehlender Standfestigkeit Rechnung tragen. Stößt er ihn nämlich wie einen Nüchternen und verursacht dadurch Sturz und Verletzungen, können Schmerzensgeld und Schadensersatz fällig sein. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor.
Der Beklagte war als Hausmeister dafür verantwortlich, dass ein Grundstück nach einem Straßenfest ordnungsgemäß von einem Bierstand geräumt wurde. Ihm helfend zur Seite standen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Der Kläger, der erheblich alkoholisiert war, beschimpfte die Feuerwehrleute und behinderte die Aufräumarbeiten. Als es dem Beklagten zu bunt wurde, stieß er den Störenfried mit beiden Händen kräftig gegen die Brust. Mit fatalen Folgen: Der Gestoßene fiel rückwärts zu Boden und schlug mit dem Kopf auf. Er erlitt schwere Kopfverletzungen, die glücklicherweise - nach zwei Klinikaufenthalten - folgenlos verheilten. 5.000 € Schmerzensgeld und rund 2.500 € Schadensersatz forderte er daraufhin vom Beklagten.
Das Landgericht Coburg gab seiner Klage überwiegend statt. Der Beklagte habe die Verletzungen des Klägers fahrlässig verursacht. Dass ein alkoholisierter Mensch in Folge eines Stoßes stürze und sich dabei verletze, sei nicht völlig außergewöhnlich und unvorhersehbar. Allerdings treffe den Kläger wegen seiner Provokationen ein Mitverschulden. In Anbetracht der schweren Verletzungen sei daher ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 € angemessen. Außerdem müsse der Beklagte 2/3 der materiellen Schäden des Klägers, unter anderem Verdienstausfall und Fahrtkosten, ersetzen, also nochmals rund 1.300 €.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 12.10.2007
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Dokument-Nr. 4984
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