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Landgericht Coburg, Urteil vom 24.06.2016
- 32 S 5/16 -
Verkehrssicherungspflicht auf Baustellen
Führen eines großen Fahrzeuges keine Rechtfertigung für Unachtsamkeit
Eine Unübersichtlichkeit durch die Größe oder Länge des geführten Kraftfahrzeuges kann im Falle eines Unfalls nicht als Rechtfertigungsgrund dienen. Der Fahrzeugführer hat erhöhte Sorgfaltspflichten und daher keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen einer behaupteten Verkehrssicherungspflichtverletzung. Dies hat das Landgericht Coburg entschieden und damit die Entscheidung des Amtsgerichts Lichtenfels bestätigt.
Im vorliegenden Fall betreibt die Beklagte zu 1), ein Autohaus, auf ihrem Betriebsgelände eine Autowaschanlage. Die als Beklagte zu 2) in Anspruch genommene Bauunternehmung hatte auf diesem Betriebsgelände
Verschulden überwiegend beim Fahrzeugführer
Das Amtsgericht Lichtenfels wies die Klage ab. Die Verletzung einer
Erhöhte Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers bei größeren Fahrzeugen
Das Landgericht Coburg hat die gegen das klageabweisende amtsgerichtliche Urteil geführte Berufung des Klägers zurückgewiesen. Die Einwände des Klägers, wegen der auffallend ordentlichen
Für jedermann erkennbare Gefahren begründe keine besondere Verkehrssicherungspflicht
Zum Umfang der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2016
Quelle: Landgericht Coburg/ ra-online
- Amtsgericht Lichtenfels, Urteil vom 07.01.2016
[Aktenzeichen: 1 C 16/15]
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Dokument-Nr. 23091
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