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Landgericht Detmold, Urteil vom 04.05.1990
- 1 S 243/89 -
Schadenersatzanspruch wegen Parkettschäden: Vorliegen der Schäden zum Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe muss Vermieter beweisen
Fehlender Nachweis schließt Schadenersatzanspruch aus
Weist der Parkettfußboden Schäden auf und verlangt der Vermieter deswegen von den ausziehenden Mietern Schadenersatz, so muss er nachweisen, dass die Schäden zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe vorlagen. Gelingt dem Vermieter dieser Beweis nicht, so steht ihm der Schadenersatzanspruch nicht zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Detmold hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte der
Kein Beweis des Vorliegens der Parkettschäden zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe
Das Landgericht Detmold führte zum Fall aus, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2014
Quelle: Landgericht Detmold, ra-online (zt/WuM 1990, 290/rb)
Jahrgang: 1990, Seite: 290 WuM 1990, 290
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Dokument-Nr. 15922
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