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Landgericht Detmold, Urteil vom 26.03.2014
- 10 S 218/12 -
Von Mieter gepflanzte Hecken gehen regelmäßig in das Eigentum des Grundstückseigentümers über
In Grundstück eingepflanzte Hecken werden in der Regel wesentlicher Bestandteil des Grundstücks
Pflanzt der Mieter eines Grundstücks eine Hecke, so wird die Hecke regelmäßig ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Eine nur vorübergehende Verbindung der Hecke mit dem Grundstück kommt angesichts der erheblichen Schwierigkeiten und Risiken, die ein Umpflanzen nach sich zieht, dagegen in der Regel nicht in Betracht. Somit erlangt der Grundstückseigentümer gemäß § 946 BGB regelmäßig das Eigentum an der eingepflanzten Hecke. Dies hat das Landgericht Detmold entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der
Kein Anspruch auf Schadenersatz
Das Landgericht Detmold entschied ebenfalls gegen den früheren
Nur vorübergehende Verbindung der Hecke mit Grundstück lag nicht vor
Nach Ansicht des Landgerichts sei die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2014
Quelle: Landgericht Detmold, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Detmold, Urteil vom 04.12.2012
[Aktenzeichen: 6 C 357/12]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 15, Anmerkung: 1, Autor: Thomas Emmert jurisPR-MietR 15/2014, Anm. 1, Thomas Emmert | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2014, Seite: 712 NJW-RR 2014, 712 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2014, Seite: 434 NZM 2014, 434
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Dokument-Nr. 18565
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