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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pflanzen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 11.04.2024
- 105 C 226/23 -
Vorhandensein von Rasenflächen, Pflanzenbeeten, Gehwegbefestigungen und Gartenhaus spricht allein nicht für aufwändig gestaltetes Wohnumfeld
Erforderlich ist ein besonderer gärtnerischer bzw. architektonischer Aufwand
Allein das Vorhandensein von Rasenflächen, Pflanzenbeeten, Gehwegbefestigungen und eines Gartenhauses spricht nicht für ein aufwändig gestaltetes Wohnumfeld. Vielmehr ist ein besonderer gärtnerischer bzw. architektonischer Aufwand erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Vermieterin begehrte im Juli 2023 von einer ihrer Wohnungsmieterinnen in Berlin die Zustimmung zur Mieterhöhung. Sie verwies dazu unter anderem auf ein auf dem Grundstück gelegenen Garten mit Rasenflächen, Pflanzenbeeten, Gehwegbefestigungen und einem Gartenhaus. Nach Einschätzung der Vermieterin liege damit ein aufwändig gestaltetes Wohnumfeld vor. Da die Mieterin dies anders sah, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied zu Gunsten der Mieterin. Das Wohnumfeld sei nicht besonders aufwändig gestaltet. Aufwändig gestaltet sei ein Wohnumfeld, wenn... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 15.03.2022
- Au 8 K 22.130 -
Keine Unmöglichkeit einer behördlichen Rückschnittverpflichtung wegen Schonzeit
Grundstückseigentümerin muss in öffentlichen Straßenraum hereinragende Pflanzen stutzen
Ragt der Pflanzenbewuchs von einem Grundstück in den öffentlichen Straßenraum hinein, so dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt ist, kann die Behörde den Rückschnitt der Pflanzen anordnen. Diese Verpflichtung gilt auch während der Schonzeit des § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG. Dies hat Verwaltungsgericht Augsburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Bescheid von März 2021 wurde die Eigentümerin eines in Bayern liegenden Grundstücks zum Rückschnitt von Pflanzenbewuchs verpflichtet. Das Grundstück grenzte direkt an eine öffentliche Straße. Der vom Grundstück ausgehende Bewuchs ragte bis teilweise über einen Meter in den Straßenraum hinein. Die Behörde sah in der damit einhergehenden... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Greifswald, Urteil vom 24.02.2021
- 3 A 1417/20 HGW -
Grundstückseigentümer muss wegen Verdeckung eines Verkehrsschildes wild wachsende Sträucher und Büsche stutzen
Einstandspflicht wegen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Grundstück
Kommt es wegen wild wachsender Sträucher und Büsche auf einem Privatgrundstück zu einer Verdeckung eines Verkehrsschildes und damit zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, so muss der Grundstückseigentümer die Pflanzen zurück stutzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Greifswald entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während der Vegetationsperiode war ein Verkehrsschild an einer öffentlichen Straße in Mecklenburg-Vorpommern durch hohe Sträucher und Büsche, die von dem benachbarten Grundstück aus in den Straßenraum hineinwuchsen, verdeckt. Die zuständige Behörde verlangte daher von der Grundstückseigentümerin im Oktober 2019 den Wildwuchs zu beseitigen.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2019
- 2-13 S 94/18 -
Übliche Dekoration des Treppenhauses mit Pflanzen muss in Wohnungseigentumsanlage geduldet werden
Kein Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer
Ein Wohnungseigentümer darf grundsätzlich im üblichen Rahmen das Treppenhaus mit Pflanzen dekorieren. Eine erhebliche Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG liegt darin nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin im Treppenhaus an verschiedenen Stellen Pflanzen und dazugehörige Töpfe bzw. Metallständer für Töpfe und andere Dekorationsgegenstände abgestellt. Eine andere Wohnungseigentümerin hielt dies für unzulässig und erhob Klage auf Beseitigung der Gegenstände. Regelungen zum Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus lagen nicht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 01.10.2018
- 242 C 24651/17 -
Nachbar ist zum Rückschnitt von über 2 Meter hohen Thujen verpflichtet
Zwischenzeitliches Anerkenntnis der Verpflichtung zum Rückschnitt lässt noch nicht abgelaufene Verjährungsfrist neu beginnen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein zwischenzeitliches Anerkenntnis der Verpflichtung zum Rückschnitt von Thujen in einem Garten eine noch nicht abgelaufene Verjährungsfrist neu beginnen lässt.
Die verheiratete Klägerin des zugrunde liegenden Falls bewohnt ein Haus in München-Aubing, das an das vom ebenfalls verheirateten Beklagten bewohnte Grundstück grenzt. Am 29. September 2016 forderte der Anwalt der Klägerin den Beklagten schriftlich zu einem Rückschnitt der Thujen auf. Der Beklagte antwortete mit Schreiben vom 23. Oktober 2016 unter dem Betreff "Ihr Schreiben vom 29.09.2016".... Lesen Sie mehr
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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 17.05.2018
- T-429/13, T-451/13, T-584/13 -
Beschränkungen für Insektizide wegen Gefährdung von Bienen rechtmäßig
Studien rechtfertigen Beschränkungen
Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Beschränkungen, die 2013 auf EU-Ebene für die Insektizide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid wegen der von diesen ausgehenden Gefahren für Bienen eingeführt wurden, rechtmäßig sind. Dagegen gab das Gericht der Klage von BASF weitgehend statt und erklärt die Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung des Pestizids Fipronil für nichtig, da sie ohne vorherige Folgenabschätzung ergangen waren.
Nach dem Verlust von Bienenvölkern aufgrund mehrerer Fälle unsachgemäßer Verwendung von Pestiziden beschloss die Kommission im Jahr 2012, die Zulassungen zu überprüfen, die auf Unionsebene für die (zur Gruppe der Neonicotinoide zählenden) Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid und den (zur Gruppe der Phenylpyrazole zählenden) Wirkstoff Fipronil erteilt worden waren.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 21.02.2018
- 3 K 363/17.MZ -
Aufforderung zum Rückschnitt nicht nachgekommen: Grundstückseigentümer muss Kosten für Beseitigung von auf Straßen überhängende Pflanzen tragen
Straßenbaubehörde darf nach Aufforderung und Fristsetzung Beseitigung überhängenden Bewuchses veranlassen
Kommt der Eigentümer eines Grundstücks seiner Verpflichtung nicht nach, von seinem Anwesen auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu entfernern, so kann die Straßenbaubehörde von ihm die Erstattung der Kosten verlangen, die ihr durch Beauftragung eines Unternehmens mit der Beseitigung entstanden sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Von dem (Eck)Grundstück des Klägers ragte Baum- und Heckenbewuchs auf angrenzende öffentliche Straßen. Nachdem trotz zweimaliger Aufforderung zum Rückschnitt ein solcher unterblieb, beauftragte die beklagte Straßenbaubehörde damit einen Gartenbaubetrieb. Dieser stellte der Beklagten Kosten in Höhe von 525,39 Euro in Rechnung. Diese Kosten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 15.11.2005
- 14 C 384/05 -
Abstellen von Pflanzen und Pflanzentrögen auf Fensteraußenbänken sowie im Spritzschutzbereich unzulässig
Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache rechtfertigt Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
Stellt ein Wohnungsmieter Pflanzen und Pflanzentröge auf die nicht mitgemieteten Fensteraußenbänke sowie im Spritzschutzbereich des Hauses ab, liegt ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache vor. Dem Vermieter steht daher gemäß § 541 BGB ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Mieterin einer Erdgeschosswohnung Pflanzen und Pflanzentröge auf die Fensteraußenbänke sowie auf den aus Kieselsteinen bestehenden Spritzschutzbereich des Mehrfamilienhauses gestellt. Die Vermieterin sah darin einen vertragswidrigen Gebrauch und verlangte die Beseitigung der Pflanzen und Pflanzentröge. Da die Mieterin dem nicht nachkam, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.06.2017
- V ZR 230/16 -
BGH zur zulässigen Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglage
Zulässige Pflanzenwuchshöhe ist vom Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks aus zu bestimmen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer Grenzbepflanzung eines Grundstücks, das tiefer liegt als das Nachbargrundstück, die nach den nachbarrechtlichen Vorschriften (hier: Art. 47 Abs. 1 BayAGBGB) zulässige Pflanzenwuchshöhe von dem höheren Geländeniveau des Nachbargrundstücks aus zu messen ist.
Die Parteien des zugrunde liegenden Rechtsstreits sind Eigentümer aneinandergrenzender Grundstücke in Hanglage in Bayern. Das Grundstück des Klägers liegt höher als das der Beklagten. Zwischen den Grundstücken befindet sich eine ca. 1 m bis 1,25 m hohe Geländestufe, an der eine Mauer verläuft. Auf dem Grundstück der Beklagten steht entlang der Geländestufe eine 6 m hohe Thujenhecke.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 14.05.2010
- 19 U 120/09 -
Absterben von Pflanzen aufgrund unterirdischen Zuflusses von Niederschlagswasser infolge baulicher Anlagen auf Nachbargrundstück begründet kein Schadensersatzanspruch
Unterirdischer Zufluss stellt keinen Übertritt von Wasser im Sinne des § 27 Abs. 1 des nordrhein-westfälischen Nachbargesetzes (NachbG NRW) dar
Sterben Pflanzen eines Gartenbaubetriebs ab, weil aufgrund der baulichen Anlagen auf dem Nachbargrundstück Niederschlagswasser unterirdisch in das Grundstück dringt, so besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Eine Verletzung von § 27 Abs. 1 NachbG NRW liegt nicht vor, da bei einem unterirdischen Zufluss von Niederschlagswasser kein "Übertritt" im Sinne der Vorschrift vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall starben im Jahr 2005 mehrere Pflanzen eines Gartenbaubetriebs ab. Hintergrund dessen war ein Pilzbefall durch starke Vernässung. Der Betreiber des Gartenbaubetriebs machte als Grund für die Vernässung die benachbarte Baumschule verantwortlich. Er führte an, dass aufgrund der baulichen Anlagen auf dem Nachbargrundstück bei heftigem Regen Wasser entweder... Lesen Sie mehr
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