wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2007
11 O 205/06 -

Hausratversicherung: Gekipptes Fenster kann beim Einbruch den Versicherungsschutz kosten

Haus bei gekipptem Schlafzimmerfenster im Erdgeschoss über mehrere Stunden unbeobachtet gelassen

Wer das Haus bei gekipptem Fenster für längere Zeit verlässt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Dies zeigt ein Fall des Landgerichts Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Fall nahm ein Hauseigentümer (Kläger) seine Hausratsversicherung wegen eines Einbruchs in Anspruch. Den Einbruch meldete er um 0.24 Uhr. Wann er genau geschah, ist unklar.

Der Hauseigentümer verließ gegen 14.30 Uhr das Haus, um Einkaufen zu gehen. Er hatte das an der rückwärtigen Gebäudeseite befindliche Schlafzimmerfenster in Kippstellung gelassen, um zu lüften. Eigentlich wollte er die Wohnung nur kurz verlassen, traf aber unterwegs einen Freund. Als er gegen 17.00 Uhr nach Hause kehrte, um die Einkäufe abzuladen, betrat er alle Räume - außer das Schlafzimmer. Ein Einbruch sei ihm zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufgefallen, führte er vor Gericht aus. Er verließ gegen 17.30 Uhr nochmals das Haus, ohne an das gekippte Fenster zu denken. Bei seiner Rückkehr nachts bemerkte er dann den Einbruch. Von seiner Versicherung verlangt er rund 8.300,- Schadensersatz. Dieser verweigerte jedoch eine Regulierung.

Das Landgericht wies die Klage des Hauseigentümers ab und gab der Versicherung Recht.

Gericht wirft Kläger grobe Fahrlässigkeit vor

Die Richter führten aus, dass der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe. Das in Kippstellung belassene Schlafzimmerfenster habe er ca. 10 Stunden unbeobachtet gelassen, weil er nach seiner Rückkehr gegen 17.00 Uhr das Schlafzimmer nicht betreten habe. Das Schlafzimmer befinde sich im Erdgeschoss des Hauses an der Rückfront und sei dementsprechend gut für einen Eindringling erreichbar sowie von der Straße nicht einsehbar gewesen. Der Kläger habe auch gewusst, dass das Eindringen besonders einfach war, weil es sich um ein zweiflügeliges Fenster handelte. Der Eindringling musste nur den einfach zu erreichenden Schließmechanismus des anderen Flügels betätigen, indem er durch den Spalt des gekippten Fensters hindurchgriff und den Griff herunterdrückte.

Hinweis

Seit dem 1.1.2008 sieht das Versicherungsvertragsgesetz vor, dass ein grob fahrlässig verursachter Schaden - abhängig vom Verschuldensgrad - zumindest anteilig zu ersetzen ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2008
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2008, Seite: 347
VersR 2008, 347

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5685 Dokument-Nr. 5685

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5685

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?