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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kippfenster“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 14.03.1987
- 8 U 141/86 -
Wohnungsdiebstahl wegen gekipptem Erdgeschossfensters: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Abstand von zwei Metern zwischen Boden und Fensterunterkante sowie zugezogener Gardinen
Einstandspflicht der Hausratversicherung
Kommt es zu einem Wohnungsdiebstahl, weil ein Erdgeschossfenster während einer mehrstündigen Abwesenheit des Wohnungsinhabers in Kippstellung stand, so liegt dann keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Abstand zwischen Boden und Fensterunterkante zwei Meter beträgt und die Gardinen zugezogen waren. Die Hausratversicherung muss in diesem Fall den Schaden regulieren. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während der nächtlichen Abwesenheit ließ ein Wohnungsinhaber im Jahr 1986 das Fenster seines im Erdgeschoss gelegenen Schlafzimmers für mehrere Stunden in Kippstellung. Dies nahm ein Einbrecher zum Anlass in die Wohnung zu gelangen und Gegenstände im Wert von 8.224 DM zu stehlen. Die Hausratversicherung weigerte sich nachfolgend für den Schaden aufzukommen und verwies zur Begründung darauf, dass der Wohnungsinhaber den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt habe. Da dieser das anders sah, kam der Fall vor Gericht.Das Oberlandesgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Wohnungsinhabers.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.02.1993
- 20 U 279/92 -
Hauseinbruch aufgrund gekippten Fenster: Versicherungsnehmer darf sich auf Schließen des Fensters durch Letzten im Haus verlassen
Kein grob fahrlässiges Herbeiführen eines Versicherungsfalls
Ein Versicherungsnehmer verhält sich nicht grob fehlerhaft, wenn er sich darauf verlässt, dass der Letzte im Haus alle Fenster schließt. In einem solchen Fall liegt keine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls, so dass die Versicherung nicht von ihrer Leistungspflicht befreit ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kam es aufgrund eines gekippten Fensters im Schlafzimmer zu einem Einbruch in einem Haus. Die Versicherung sah in dem für 3 ½ Stunden auf Kippe stehenden Fenster während der Abwesenheit der Hausbewohner eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls und weigerte sich für den Schaden aufzukommen. Der Versicherungsnehmer wehrte sich gegen den Vorwurf... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 15.04.1993
- 2 U 221/92 -
Einbruch wegen gekipptem Fenster: Einmaliges Fehlverhalten begründet kein grob fahrlässiges Verhalten
Versicherung nicht von Leistungspflicht befreit
Lässt ein Versicherungsnehmer einmalig für einen Abend ein Fenster auf Kippstellung und kommt es daher zu einem Einbruch, so liegt darin kein grob fahrlässiges Verhalten. Die Versicherung ist daher nicht von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ließ ein Versicherungsnehmer an einem Abend ein Fenster auf Kippstellung. In der Zeit seiner Abwesenheit nutze ein Einbrecher diesen Umstand aus und brach in die Wohnung ein. Nachfolgend weigerte sich die Versicherung für den Schaden aufzukommen. Ihrer Meinung nach habe der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall durch das Offenlassen des Fensters grob... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 10.06.1992
- 8 U 164/91 -
Durch gekipptes Fenster erleichterter Einbruch in Erdgeschosswohnung begründet grobe Fahrlässigkeit
Versicherung kann von ihrer Leistungspflicht befreit sein
Wird einem Einbrecher das Einsteigen in die Erdgeschosswohnung durch ein gekipptes Fenster erleichtert, so hat der Wohnungsbesitzer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt. In einem solchen Fall kann die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ließ der Besitzer einer Erdgeschosswohnung die halbe Nacht lang das Schlafzimmerfenster gekippt, während er außer Haus war. Ein Einbrecher nutzte die sich ihm bietende Gelegenheit, um in die Wohnung einzusteigen. Dazu hebelte er einfach das auf Kipp stehende Fenster auf. Nachfolgend weigerte sich die Versicherung für den Diebstahlsschaden aufzukommen.... Lesen Sie mehr
Landgericht Gießen, Urteil vom 31.05.2001
- 4 O 585/00 -
Sommerhitze und gekipptes Fenster: Auch bei Einbruchgsgefahr, lüften muss sein
Fenster in Kippstellung
Bei hohen Temperaturen darf schon mal ein Fenster in Kippstellung zum Lüften stehen, wie eine Urteil des Landgerichts Gießen zeigt.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall ließ eine Wohnungsinhaberin ihr von der Straße nicht einsehbares Wohnzimmerfenster wegen hoher Temperaturen über Nacht zum Lüften in Kippstellung. Die Bewohnerin war die ganze Nacht zu Hause. Sie hielt sich im Schlafzimmer auf. Das Fenster befand sich neben der Terrassentür. Durch das Fenster wurde in der Nacht eingebrochen.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.12.2000
- 20 U 160/00 -
Gekipptes Fenster: Hausratversicherung muss bei Einbruch trotzdem zahlen
Dauer der Abwesenheit entscheidend
Wer kennt das nicht: Man verlässt nur kurz die Wohnung und das Fenster bleibt in Kippstellung. Kommt es dann zu einem Einbruch, stellt sich die Frage, ob die Hausratversicherung zahlen muss oder nicht. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm geht hervor, dass es entscheidend auf die Länge der Abwesenheit ankommt.
Im zugrunde liegenden Fall verließ eine Familie an einem Sonntag im September 1999 gegen 14.00 Uhr die Wohnung. Die Sonne schien und die Familie brach auf zu einem Badetag an einem See. Das Schlafzimmerfenster ließen sie in Kippstellung offen, das das Fenster an Werktagen wegen Lärms und Schmutzes geschlossen blieb. Die Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines größeren Wohnblocks... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2007
- 11 O 205/06 -
Hausratversicherung: Gekipptes Fenster kann beim Einbruch den Versicherungsschutz kosten
Haus bei gekipptem Schlafzimmerfenster im Erdgeschoss über mehrere Stunden unbeobachtet gelassen
Wer das Haus bei gekipptem Fenster für längere Zeit verlässt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Dies zeigt ein Fall des Landgerichts Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Fall nahm ein Hauseigentümer (Kläger) seine Hausratsversicherung wegen eines Einbruchs in Anspruch. Den Einbruch meldete er um 0.24 Uhr. Wann er genau geschah, ist unklar.Der Hauseigentümer verließ gegen 14.30 Uhr das Haus, um Einkaufen zu gehen. Er hatte das an der rückwärtigen Gebäudeseite befindliche Schlafzimmerfenster in Kippstellung gelassen,... Lesen Sie mehr
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