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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.10.2007
- 22 S 240/07 -
LG Düsseldorf: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach harter Landung auf dem Flugplatz
Fluggast muss mit starkem Abbremsen des Flugzeugs nach Aufsetzen auf der Landebahn rechnen
Kommt es bei der Landung eines Flugzeugs durch eine notwendige starke Bremsung zu extremem Vibrieren und Schütteln des Flugzeuges bei dem sich ein Fluggast verletzt, hat dieser keinen Anspruch auf Schadensersatz durch die Fluggesellschaft. Grundsätzlich muss ein Fluggast mit starkem Abbremsen des Flugzeugs nach dem Aufsetzen auf der Landebahn rechnen. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Streitfall verklagte eine Frau eine
Körperverletzung durch Unfall gemäß Vorschriften des Montrealer Übereinkommens liegt nicht vor
Dieser Auffassung folgten die Richter des Amts- und Landgerichts Düsseldorf jedoch nicht. Schmerzensgeldansprüche stehen der Frau in diesem Fall nicht zu. Voraussetzung hierfür wäre, dass nach Art. 17 Abs. 1 des Montrealer Übereinkommens die Körperverletzung der Klägerin durch einen Unfall verursacht worden wäre. Ein Unfall im Sinne dieser Vorschrift sei jedoch nur ein besonderes Ereignis. Dieses lag aber nicht vor, da nach Ansicht der Richter zu den typischen Vorkommnissen bei einem Flug auch eine harte Landung gehöre. Dass mehr als eine harte Landung Fall vorgelegen habe, sei nicht feststellbar. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2010
Quelle: ra-online (kg)
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2007
[Aktenzeichen: 50 C 2614/06]
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Dokument-Nr. 10609
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