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Landgericht Erfurt, Urteil vom 27.12.2007
- 10 O 2182/06 -
Unfall beim Grillen: 14-Jährige nicht verpflichtet 17-Jährigen vor Gefahren von Brennspiritus zu warnen
Überlassen von Brennspiritus an 17-Jährigen zulässig
Fragt ein 17-Jähriger eine 14-Jährige nach Brennspiritus, verletzt die 14-Jährige nicht ihre Verkehrssicherungspflicht, wenn sie den Brennspiritus herausgibt. Sie ist nicht verpflichtet den 17-Jährigen vor den Gefahren von Brennspiritus zu warnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Erfurt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2003 feierte eine 14-Jährige ihren Geburtstag an einem Baggersee mittels eines Grillabends. Dazu wurde ihr von ihrer Mutter unter anderem
Mitgeben des Brennspiritus begründete keine Mitverantwortung
Das Landgericht Erfurt entschied gegen den 17-Jährigen. Eine Haftung der Mutter hätte vorausgesetzt, dass sie durch das Mitgeben des
Keine Belehrungspflicht der 14-Jährigen
Es sei nach Ansicht des Landgerichts zudem vollkommen unerheblich gewesen, ob eine Belehrung erfolgte oder nicht. Denn eine 14-Jährige müsse einen 17-Jährigen nicht über die Gefahren von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2014
Quelle: Landgericht Erfurt, ra-online (zt/VersR 2008, 932/rb)
Jahrgang: 2008, Seite: 932 VersR 2008, 932
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Dokument-Nr. 18031
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