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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.03.2023
- 2-13 S 89/21 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann Hundehaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt beschließen
Kriterien zur Genehmigung der Hundehaltung müssen nicht aufgeführt werden
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein Hundehaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt beschließen. Dabei müssen die Kriterien, unter denen eine Hundehaltung genehmigt werden kann, nicht aufgeführt werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentümerin erhob im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Gießen Klage gegen ein Beschluss. Dieser lautete auszugsweise: "Das Halten von Hunden ist nicht gestattet, es sei denn, die Mehrheit der Wohnungseigentümer fasst einen entsprechenden Beschluss, durch den die
Beschlusskompetenz über Hundehaltungsverbot
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Beklagten. Zunächst stehe der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Beschlusskompetenz über ein
Hundehaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung
Nach Auffassung des Landgerichts entspreche der Beschluss über das
Kriterien zur Genehmigung der Hundehaltung müssen nicht aufgeführt werden
Es sei nach Ansicht des Landgerichts auch nicht erforderlich, dass in dem Beschluss bereits die Kriterien aufgeführt werden, unter denen eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2023
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Gießen, Urteil vom 14.09.2021
[Aktenzeichen: 50 C 3/21]
Jahrgang: 2023, Seite: 403 GE 2023, 403 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 310 WuM 2023, 310
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Dokument-Nr. 32908
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