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Landgericht Hagen, Beschluss vom 31.03.2023
- 10 O 328/22 -
Für Zugang einer E-Mail spricht kein Anscheinsbeweis
Technische Möglichkeit des Nichterreichens der E-Mail trotz Absendens
Für den Zugang einer E-Mail spricht kein Anscheinsbeweis. Denn es ist technisch möglich, dass eine E-Mail trotz des Absendens nicht beim Empfänger ankommt. Dies hat das Landgericht Hagen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Klageverfahrens im Jahr 2023 vor dem Landgericht Hagen unter anderem über den
Beweispflicht für Zugang durch Absender der E-Mail
Das Landgericht Hagen entschied, dass der Absender der
Möglichkeit der Anforderung einer Lesebestätigung
Zudem habe der Versender die Möglichkeit eine Lesebestätigung anzufordern, so das Landgericht, um sicherzustellen, dass seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2024
Quelle: Landgericht Hagen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 34068
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