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Landgericht Hamburg, Urteil vom 11.07.2017
- 312 O 290/16 -
Hanseatische Krankenkasse wegen unzureichender Aufklärung über Zusatzbeitragserhöhung verurteilt
Schreiben an Krankenkassenmitglieder verschleiert höhere Zusatzbeiträge und Möglichkeit der Kündigung
Das Landgericht Hamburg hat die Hanseatische Krankenkasse dazu verurteilt, es künftig zu unterlassen, ihre Mitglieder in irreführender Weise über die Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags und das dadurch eintretende Kündigungsrecht zu informieren.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zum Jahreswechsel 2015/2016 teilte die Hanseatische
Zusammenhang zwischen eigener Beitragserhöhung und Kündigungsrecht nicht ausreichend hergestellt
Das Landgericht Hamburg stellt dazu fest, dass die Hanseatische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online
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Dokument-Nr. 25124
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