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Landgericht Hannover, Urteil vom 10.09.2018
- 1 S 175/17 -
Bei Annullierung des ursprünglichen Fluges und Verspätung des Ersatzfluges steht Fluggast Ausgleichszahlung zweimal zu
Fluggast erleidet zweimal Ärgernis und Unannehmlichkeiten
Wird der ursprünglich gebuchte Flug annulliert und kommt es bei dem Ersatzflug zu einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden, so steht dem Fluggast zweimal der Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO) zu. Denn der Fluggast erleidet in diesem Fall zweimal ein Ärgernis und Unannehmlichkeiten. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Flugpassagierin gegen die
Zweimaliger Anspruch auf Ausgleichszahlung
Das Landgericht Hannover entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe der Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2019
Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2019, 119/rb)
- BGH zur Ausgleichszahlung bei Flugverspätung des Ersatzfluges
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2017
[Aktenzeichen: X ZR 73/16]) - Verspäteter Ersatzflug: Fluggast kann Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen Fluggesellschaft des Ersatzflugs geltend machen
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.06.2017
[Aktenzeichen: 30 C 553/17 (20)])
Jahrgang: 2019, Seite: 119 RRa 2019, 119
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Dokument-Nr. 27645
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