Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Heidelberg, Urteil vom 07.04.2011
- 5 O 269/10 -
Kein Schadenersatzanspruch gegen Gemeinde nach Pkw-Schaden durch unübersehbar großes Schlagloch
Straßenbenutzer muss sich gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet
Gemeinden als Träger der Straßenbaulast müssen nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand unterhalten. In geeigneter und zumutbarer Weise müssen alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausgeräumt oder erforderlichenfalls vor ihnen gewarnt werden, die für den Benutzer bei gebotener Sorgfalt nicht erkennbar sind. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Heidelberg hervor.
Im vorliegenden Fall kam es zu einem Pkw-Schaden, nachdem der Fahrer in ein 70 mal 30 cm großes
Klage unbegründet: Schlagloch war aufgrund der Größe und der Lage gut erkennbar
Das Landgericht Heidelberg erklärte die Klage des Geschädigten für unbegründet. Eine Verletzung der
Straße muss sich nicht stets in einem vollkommen gefahrlosen Zustand befinden
Als Grundlage des vom Kläger geltend gemachten Schadenersatzanspruches käme ein Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB, Art. 34 GG im Hinblick auf eine Verletzung der
Keine Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde, wenn Gefahren durch Straßenschäden gut erkennbar sind
Der geforderte, dem "regelmäßigen Verkehrsbedürfnis" entsprechende Zustand sei deshalb nach der allgemeinen Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung von Art und Häufigkeit der Benutzung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Heidelberg (vt/st)
- OLG Schleswig-Holstein: Gemeinde haftet nicht immer für Schlaglöcher am Straßenrand
(Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.06.2011
[Aktenzeichen: 7 U 6/11]) - 20 cm tiefes Schlagloch auf der Autobahn – Land haftet aufgrund Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 03.03.2008
[Aktenzeichen: 12 U 1255/07])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11796
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11796
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.