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Landgericht Hildesheim, Urteil vom 01.10.2003
- 1 S 48/03 -
Besitzer eines Hauses mit Garten müssen mit Katzenbesuch rechnen
Hinzunehmen ist jedoch nur der Besuch einer Katze pro Nachbar
Der Besitzer eines Hauses mit Garten muss damit rechnen, dass er Besuch von Katzen bekommt. Er hat jedenfalls den Besuch einer Katze pro Nachbar hinzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hildesheim hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde das
Anspruch auf Unterlassen des Katzenbesuchs bestand nicht
Das Landgericht Hildesheim entschied zu Gunsten des Eigenheimbesitzers. Diesem habe einen Anspruch auf Unterlassen (§ 1004 BGB) des Katzenbesuchs, von mehr als einer
Besuch einer Katze war jedoch zu dulden
Nach Ansicht des Landgerichts habe der Eigenheimbesitzer den Besuch einer
Abschaffung des Herumstreunens unzulässig
Das Begehren des Eigenheimbesitzers habe darauf abgezielt das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2013
Quelle: Landgericht Hildesheim, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15936
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