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Landgericht Kiel, Urteil vom 07.09.2012
- 1 S 25/12 -
Einschränkungen einer SMS-Flatrate müssen deutlich erkennbar sein
Angaben in den AGB genügen dazu nicht
Gilt eine SMS-Flatrate nicht für alle Netze, so muss dies bereits im Vertrag erkennbar sein. Dies kann durch Zahlenhinweisen oder Fußnoten geschehen. Der bloße Hinweis auf die AGB genügt, ohne konkreten Hinweis auf die entsprechende Klausel, dazu nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kiel hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall schloss eine Frau mit einem
AGB-Klausel war unwirksam
Das Landgericht Kiel entschied zu Gunsten der Kundin. Ihr habe ein Anspruch auf
Flatrate umfasst unbegrenzte Nutzung zu einem Pauschalpreis
Wird in einem
Auf Einschränkungen muss deutlich hingewiesen werden
Wenn also im Vertrag bereits der Preis der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2013
Quelle: Landgericht Kiel, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 302 CR 2013, 302 | Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB)
Jahrgang: 2013, Seite: 81 ITRB 2013, 81 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 301 NJW-RR 2013, 301
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Dokument-Nr. 15093
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