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Landgericht Köln, Urteil vom 13.08.2013
- 11 S 374/12 -
Mietwagenkosten aufgrund Verkehrsunfall: Mehrkosten für Winterbereifung sind erstattungsfähig
Erforderlichkeit der Winterbereifungskosten ergibt sich aus Pflicht zur Winterbereifung
Aufgrund der Pflicht zur Ausstattung des Fahrzeugs mit Winterreifen bei Eis, Schnee und Matsch sind die dadurch entstandenen Mehrkosten im Rahmen der Anmietung eines Wagens voll erstattungsfähig. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bestand unter anderem Streit darüber, ob der Geschädigte eines Verkehrsunfalls nach Anmietung eines Ersatzfahrzeuges berechtigt ist, die Mehrkosten für die
Erstattungsfähigkeit der Winterbereifung
Nach Ansicht des Landgerichts Köln seien die Kosten für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2014
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Köln, Urteil vom 18.07.2012
[Aktenzeichen: 261 C 78/12]
Jahrgang: 2014, Seite: 413 NJW-RR 2014, 413 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 230 NZV 2014, 230
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Dokument-Nr. 18511
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