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Landgericht Landshut, Urteil vom 14.12.2016
- 13 S 1146/16 -
Kein Ausgleichsanspruch wegen Flugannullierung bei rechtzeitiger Information über Annullierung durch Reisebüro
Fluggast kann Schadensersatzanspruch wegen Mehrkosten für Ersatzflüge zustehen
Wird ein Fluggast durch das Reisebüro über die Annullierung des gebuchten Fluges informiert, so steht ihm gemäß Art. 5 Abs. 1 c) i) der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 FluggastVO zu. Ihm kann aber ein Schadensersatzanspruch aufgrund der Mehrkosten für gebuchte Ersatzflüge zu stehen. Dies hat das Landgericht Landshut entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Reisender zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über die Annullierung des Fluges unterrichtet. Die
Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung aufgrund Flugannullierung
Das Landgericht Landshut folgte der Entscheidung des Amtsgerichts hinsichtlich der Verneinung eines Anspruchs auf
Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten wegen gebuchter Ersatzflüge
Dem Kläger stehe aber nach Ansicht des Landgerichts ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2017
Quelle: Landgericht Landshut, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Erding, Urteil vom 17.03.2016
[Aktenzeichen: 3 C 2735/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 77 RRa 2017, 77
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Dokument-Nr. 24271
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