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Landgericht Lübeck, Urteil vom 25.07.2024
- 14 S 109/22 -
Vertrag über Reinigung von Ferienwohnungen nach vom Auftraggeber erstellten Reinigungsliste stellt Werkvertrag dar
Fälligkeit der Vergütung mit Abschluss der Reinigungsarbeiten
Ein Vertrag über die Reinigung einer unbestimmten Anzahl von Ferienwohnungen nach einer vom Auftraggeber erstellten Reinigungsliste stellt einen Werkvertrag dar. Die Fälligkeit der Vergütung entsteht nicht mit Abnahme der Reinigungsarbeiten, sondern gemäß § 646 BGB mit deren Vollendung. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte im Jahr 2022 eine Reinigungsfirma vor dem Amtsgericht Lübeck gegen ihren Auftraggeber auf Zahlung der
Anspruch auf Vergütung der Reinigungsleistungen
Das Landgericht Lübeck bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Klägerin stehe der Anspruch auf
Vollendung der Reinigungsleistung begründet Fälligkeit der Vergütung
Nach Ansicht des Landgerichts sei nicht anzunehmen, dass das einzelne Reinigungsergebnis durch den Beklagten überprüft und abgenommen werden soll. Denn gerade in Fällen, in denen ein Auftraggeber mehrere Ferienwohnungen reinigen lässt, sei davon auszugehen, dass er dem Reinigungsunternehmen nicht Wohnung für Wohnung folge, um jede vorgenommene Arbeit zu billigen. Etwas anderes ergebe sich hier auch nicht aus dem
Mögliche Gewährleistungsansprüche bei Mängeln der Reinigungsleistung
Soweit der Beklagte Mängel an den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2024
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Lübeck, Urteil vom 27.10.2022
[Aktenzeichen: 26 C 312/22]
Jahrgang: 2024, Seite: 900 GE 2024, 900
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Dokument-Nr. 34545
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