Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Urteil vom 21.02.2008
- 31 S 3833/07 -
Kein Rückgaberecht für gebrauchten Grabstein
Kleine Abweichungen von vereinbarter Beschaffenheit sind noch kein Mangel
Einen gebrauchten Grabstein kann man nicht einfach zurückgeben. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München hervor.
Die Klägerin schloss mit der Beklagten am 20.9.2005 einen Vertrag über die Herstellung und Lieferung eines Grabmals zu einem Preis von letztlich 5.360,36 EUR. Die Klägerin zahlte 2.500,00 EUR an. Sie wählte den
Die Klägerin forderte mit ihrer Klage die geleistete
Kein Vorliegen eines erheblichen Mangels
Das Landgericht führte zum Fall aus: Zutreffend sei das Erstgericht davon ausgegangen, dass kein erheblicher Mangel vorliege, der einen Rücktritt rechtfertige.
Wörtlich heißt es dazu:
"Nachdem das Muster im Katalog zu breit war und deshalb andere, abweichende Maße, angepasst an den streitgegenständlichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 12/08 des LG München I vom 17.03.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5772
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5772
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.