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Landgericht Münster, Urteil vom 04.02.2013
- 12 c E - 29.46 (7 KLs 29/09) -
Verfahren gegen ehemaligen NPD-Bundesschatzmeister eingestellt
Früherer Bundesschatzmeister der NPD hat dem Deutschen Bundestag falsche Rechenschaftsberichte vorgelegt
Das Verfahren gegen den ehemaligen Bundesschatzmeister der NPD, Erwin K., (7 KLs 29/09) ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 154 der Strafprozessordnung einzustellen, weil die mögliche Strafe neben der bereits in einem anderen Verfahren erfolgten Verurteilung des Angeklagten nicht mehr beträchtlich ins Gewicht fällt. Dies entschied das Landgericht Münster.
In dem zugrunde liegenden Fall war dem Angeklagten vorgeworfen worden, in seiner Eigenschaft als früherer Bundesschatzmeister der
Belege für Spendeneinnahmen blieben im Ermittlungsverfahren unberücksichtigt
Nach dem Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme hat das Gericht es zwar für möglich gehalten, dass die Rechenschaftsberichte falsche Angaben enthalten. Sie ist aber zu der Auffassung gelangt, dass der feststellbare Umfang möglicherweise erschlichener staatlichen Zuschüsse ganz erheblich hinter den Anklagevorwürfen zurückbleibt. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass bei den im Ermittlungsverfahren erstellten Gutachten wesentliche Belege für Spendeneinnahmen der Partei unberücksichtigt geblieben waren und die Wirtschaftsprüfer weitere Einnahmen aus rechtlichen Gründen zu Unrecht nicht in Ansatz gebracht hatten.
Angeklagter wurde bereits zuvor wegen Veruntreuung zur Freiheitsstrafe verurteilt
Das Gericht ist davon ausgegangen, dass die in diesem Verfahren zu erwartende Strafe gegenüber der bereits rechtskräftigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2013
Quelle: Landgericht Münster/ra-online
- Sanktionsbescheid wegen Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht der NPD teilweise rechtswidrig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.12.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 32.11]) - NPD wegen des fehlerhaften Rechenschaftsberichts 2007 zu Millionenstrafe verurteilt
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.05.2011
[Aktenzeichen: OVG 3a B 1.11]) - Unrichtigkeiten in den Rechenschaftsberichten – NPD zur Strafzahlung in Höhe von 33.000 Euro verpflichtet
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 03.12.2010
[Aktenzeichen: VG 2 K 108.10])
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Dokument-Nr. 15171
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