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Landgericht Münster, Urteil vom 04.02.2013
- 12 c E - 29.46 (7 KLs 29/09) -
Verfahren gegen ehemaligen NPD-Bundesschatzmeister eingestellt
Früherer Bundesschatzmeister der NPD hat dem Deutschen Bundestag falsche Rechenschaftsberichte vorgelegt
Das Verfahren gegen den ehemaligen Bundesschatzmeister der NPD, Erwin K., (7 KLs 29/09) ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 154 der Strafprozessordnung einzustellen, weil die mögliche Strafe neben der bereits in einem anderen Verfahren erfolgten Verurteilung des Angeklagten nicht mehr beträchtlich ins Gewicht fällt. Dies entschied das Landgericht Münster.
In dem zugrunde liegenden Fall war dem Angeklagten vorgeworfen worden, in seiner Eigenschaft als früherer Bundesschatzmeister der NPD dem Deutschen Bundestag falsche Rechenschaftsberichte vorgelegt zu haben. Darin sollte er Einnahmen der Partei vorgetäuscht haben, um höhere Auszahlungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft war bei Anklageerhebung aufgrund von Wirtschaftsprüfergutachten davon ausgegangen, dass der Angeklagte die Einnahmen der Partei in den Jahren 2002 bis 2006 um insgesamt rund 870.000 Euro zu hoch angegeben und damit zu Unrecht staatliche Zuschüsse in Höhe von rund 270.000 Euro erwirkt hatte.... Lesen Sie mehr
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