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Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 17.03.2017
- 7 S 6617/16 -
Kündigung wegen wiederholt unpünktlicher Mietzahlungen gerechtfertigt
Ernsthafte Verhaltensänderung der Mieter nicht feststellbar
Zahlen Mieter wiederholt die Miete um wenige Tage verspätet, so kann dies eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen und einen Räumungsanspruch begründen. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
Im vorliegenden Fall ist der Kläger Eigentümer einer
Neben Zahlungsunpünktlichkeiten auch Vertragsverstöße festzustellen
Das Amtsgericht Fürth gab der auf
Verspätete Mietzahlungen als nicht unerhebliche Pflichtverletzung anzusehen
Die Beklagten haben gegen das Urteil des Amtsgerichts Fürth Berufung eingelegt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Berufung im Beschlusswege zurückgewiesen. Es bewertete die verspäteten Mietzahlungen als nicht unerhebliche Pflichtverletzung der Mieter, welche eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2017
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth/ ra-online
- Amtsgericht Fürth, Urteil vom 04.08.2016
[Aktenzeichen: 350 C 562/16]
- BGH: Unpünktliche Mietzahlungen durch Jobcenter können fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2016
[Aktenzeichen: VIII ZR 173/15]) - Vermieter steht trotz längerfristiger Duldung unpünktlicher Mietzahlungen Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsunpünktlichkeit zu
(Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 08.09.2015
[Aktenzeichen: 9 C 79/15]) - Sechsmalige unpünktliche Mietzahlung in einem Jahr kann zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags führen
(Landgericht Würzburg, Urteil vom 10.07.2013
[Aktenzeichen: 42 S 406/13])
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Dokument-Nr. 24112
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