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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unpünktlichkeit“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Beschluss vom 09.12.2021
- 67 S 158/21 -
Kein Kündigungsrecht bei langjähriger Duldung unpünktlicher Mietzahlungen
Vermieter setzt Anschein der Unerheblichkeit
Zahlt ein Wohnungsmieter seit Jahren verspätet seine Miete, so kann der Vermieter keine Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen aussprechen. Der Vermieter setzt insofern den Anschein, dass die Verspätung für ihn nicht erheblich ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin zahlten seit Mietbeginn im Jahr 2015 verspätet ihre Miete. Der Vermieter nahm dies bis zum Juli 2020 widerspruchslos hin. In dem Monat sprach der Vermieter eine Abmahnung wegen der unpünktlichen aus. Nachdem die Mieter in den nächsten drei Monaten weiterhin die Miete verspätet zahlten, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis und erhob schließlich Räumungsklage. Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Kläger stehe... Lesen Sie mehr
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 17.03.2017
- 7 S 6617/16 -
Kündigung wegen wiederholt unpünktlicher Mietzahlungen gerechtfertigt
Ernsthafte Verhaltensänderung der Mieter nicht feststellbar
Zahlen Mieter wiederholt die Miete um wenige Tage verspätet, so kann dies eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen und einen Räumungsanspruch begründen. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
Im vorliegenden Fall ist der Kläger Eigentümer einer Wohnung, welche die beiden Beklagten seit Oktober 2011 angemietet hatten. Bereits im Jahr 2013 war es zu verspäteten Mietzahlungen und Mietrückständen gekommen, welche die Beklagten aber aufgrund einer Ratenvereinbarung ausgeglichen hatten. Im Rahmen dieser Vereinbarung sicherten sie zu, künftig die Miete pünktlich zum 3. Werktag... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2001
- 2 AZR 147/00 -
Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit berechtigt Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung
Betriebsablaufsstörungen müssen nicht nachgewiesen werden
Bleibt ein Arbeitnehmer trotz Abmahnung wiederholt unentschuldigt von der Arbeit fern, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber muss keine Störung des Betriebsablaufs durch das Fehlverhalten nachweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall rügte ein Arbeitgeber, in einem als Abmahnung bezeichneten Schreiben vom 7. Juli 1998, das unentschuldigte Fernbleiben eines Arbeitnehmers. Zudem wies er den Arbeitnehmer im Wiederholungsfall auf mögliche rechtliche Schritte hin. Mit Schreiben vom 28. Juli 1998 erteilte der Arbeitgeber eine weitere Abmahnung, da der Arbeitnehmer seit dem 20. Juli 1998... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.1987
- 7 AZR 601/85 -
Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet gegen Abmahnungen gerichtlich vorzugehen
Richtigkeit einer Abmahnung wird im Kündigungsschutzprozess geprüft
Wird ein Arbeitnehmer abgemahnt, ist er nicht dazu verpflichtet zur Prüfung der Richtigkeit gegen die Abmahnung gerichtlich vorzugehen. Die Berechtigung zur Abmahnung wird erst im Kündigungsschutzprozess geklärt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall war ein 32-jähriger Mann bei der Deutschen Bundespost seit 1974 als Fernmeldehandwerker beschäftigt. Zum Dienstantritt um 7 Uhr musste er sich bei der Dienststelle telefonisch melden. Seit August 1981 fiel der Arbeitnehmer wegen häufiger verspäteter Anrufe auf. Der Arbeitgeber mahnte dieses Verhalten mit Schreiben von August und September 1981 ab. Diese... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.04.2010
- 7 Sa 1206/09 -
Busfahrtunternehmer darf unpünktlichen Fahrer kündigen
Ordentliche Kündigung ist nach wiederholt unpünktlichem Dienstantritt sozial gerechtfertigt
Einen Busfahrer treffen hinsichtlich der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit beim Dienstantritt weitaus größere Pflichten als einen Arbeitnehmer in einer "normalen" Position, da die Einhaltung des Fahrplanes und damit das Ansehen des Busfahrunternehmens in der Öffentlichkeit maßgeblich vom Verhalten des Busfahrers abhängt. Somit ist eine Kündigung bei wiederholter Unpünktlichkeit gerechtfertigt. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
Im vorliegenden Fall wurde ein Busfahrer entlassen, nachdem er nicht zum Dienst erschienen war. Der Mann klagte gegen die Kündigung mit der Begründung, er habe sich an diesem Tag lediglich im Dienstplan vertan, aber rechtzeitig angeboten, den zweiten Teil des Dienstes an diesem Tag zu übernehmen. Das Busfahrunternehmen verwies darauf, dass es bereits zum wiederholten Mal zu Verspätungen... Lesen Sie mehr
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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 10.11.2004
- 2 Sa 756/04 -
Fristlose Kündigung bei ständiger Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz
Arbeitsgerichtsprozess kann eine Abmahnung ersetzen
Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat entschieden, dass ständige Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen kann.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres 20 Mal verschlafen. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin, ohne vorher eine Abmahnung auszusprechen. Wegen der fehlenden Abmahnung gewann der Arbeitnehmer einen ersten Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht.Später erschien er jedoch mehrfach erneut mit bis zu einer Stunde zu spät zur Arbeit.... Lesen Sie mehr
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