wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 19.10.2021
8 S 5015/21 -

Vorrang der Straßenbahn bei Bahnübergang mit Andreaskreuz wird durch Ampelanlage verdrängt

Fahrsignale der Straßenbahn in Ampelanlage integriert

Sind die Fahrsignale einer Straßenbahn in die Ampelanlage einer Kreuzung integriert, so gilt die nach § 19 Abs. 1 StVO bestehende Vorrangregelung bei einem Bahnübergang mit Andreaskreuz nicht. Die Zeichen der Ampelanlage gehen gemäß § 37 StVO vor. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Februar 2020 auf einer durch eine Ampelanlage geregelten Kreuzung in Nürnberg zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einer Straßenbahn. Die Fahrerin des Pkw wollte bei Grün nach links abbiegen und überquerte dabei die Straßenbahnschienen. Dort kam es zu dem Zusammenstoß mit der Straßenbahn. Die Straßenbahn verkehrte auf einem besonderen Bahnkörper zwischen den Richtungsfahrbahnen. Die Kreuzung war zudem mit einem Andreaskreuz versehen. Das Fahrsignal für die Straßenbahn war in die Ampelanlage integriert. Der Fahrer der Straßenbahn und die Betreiberin der Straßenbahn wurden schließlich auf Zahlung von Schadensersatz verklagt. Nachdem das Amtsgericht Nürnberg über den Fall entschieden hatte, musste das Landgericht Nürnberg-Fürth eine Entscheidung treffen.

Anspruch auf Schadensersatz wegen Vorfahrtsverletzung des Straßenbahnfahrers

Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn dem beklagten Straßenbahnfahrer sei eine Vorfahrtsverletzung anzulasten. Zwar gelte bei einem Bahnübergang mit Andreaskreuz die Vorrangregelung des § 19 Abs. 1 StVO. Diese gelte aber dann nicht, wenn das Fahrsignal für die Straßenbahn in die Ampelanlage integriert ist. So lag der Fall hier. Somit haben die Zeichen der Ampelanlage gemäß § 37 StVO gegolten.

Mitverschulden von 20 % wegen Erkennbarkeit der Vorfahrtsmissachtung

Nach Ansicht des Landgerichts sei der Fahrerin des Pkw ein Mitverschulden von 20 % anzulasten, da sie hätte erkennen können, dass die Straßenbahn ihre Vorfahrt missachten werde. Sie hätte daher den drohenden Zusammenstoß durch eine Brems- oder Ausweichreaktion verhindern können. Allein die erkennbare Notwendigkeit des Überfahrens eines Bahnübergangs während des Abbiegevorgans begründe eine deutlich erhöhte abstrakte Gefährlichkeit und erfordere damit eine erhöhte Aufmerksamkeit des Bevorrechtigen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2022
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 07.07.2021
    [Aktenzeichen: 19 C 6255/20]

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31365 Dokument-Nr. 31365

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31365

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?