Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 20.04.2012
- 9 O 762/10 -
Wasserschaden bei Abwesenheit durch abgerissenen Waschmaschinenschlauch - Kürzung der Versicherungsleistung um 70 %
Nichtverschließen des Wasserhahns und fehlender Aqua-Stopp begründet grob fahrlässiges Handeln
Kommt es während der Abwesenheit des Wohnungsinhabers aufgrund eines abgerissenen Zulaufschlauchs einer Waschmaschine und fehlender Sicherungsmaßnahmen zu einem Wasserschaden, kann die Versicherung ihre Leistungen um 70 % kürzen. Der Versicherungsnehmer handelt in diesem Fall nämlich grob fahrlässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Juni 2009 riss der
Leistungskürzung um 70 % war gerechtfertigt
Das Landgericht Osnabrück gab der Versicherung recht. Sie habe ihre Leistung um 70 % kürzen dürfen (§ 81 Abs. 2 VVG). Denn die Wohnungseigentümerin habe den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, als sie die Wohnung verließ, ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
Außerachtlassung von Sicherheitsregeln ist grob fahrlässig
Aus Sicht des Landgerichts stelle die Außerachtlassung von allgemeingültigen Sicherheitsregeln ein grob fahrlässiges Verhalten dar. Es könne nämlich von einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer erwartet werden, die Gefahren einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2013
Quelle: Landgericht Osnabrück, ra-online (vt/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 178 r+s 2013, 178
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15646
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15646
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.