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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wasserschlauch“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.04.2016
- VI ZR 467/15 -

BGH: Typischer Schadenseintritt im Rahmen einer alltäglichen, unentgeltlichen Gefälligkeit sowie Abdeckung des Schadens durch Versicherung des Geschädigten begründet keine Haftungs­beschränkung

Nachbar haftet für fahrlässig verursachten Wasserschaden

Verursacht ein Nachbar im Rahmen einer Gefälligkeit einen Schaden, so ist seine Haftung nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ein typischer Schadenseintritt im Rahmen einer alltäglichen, unentgeltlichen Gefälligkeit unter Nachbarn sowie die Abdeckung des Schadens durch die Haft­pflicht­versicherung des Geschädigten begründet keine Haftungs­beschränkung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Kuraufenthalts eines Grundstückseigentümers im Juni 2011 übernahm ein Nachbar unter anderem die Bewässerung des Gartens. Dies erfolgte durch einen an eine Außenzapfstelle des Hauses montierten Wasserschlauch. Der Nachbar drehte nach der Bewässerung lediglich die am Schlauch befindliche Spritze zu. Er stellte aber nicht die Wasserzufuhr ab. Dadurch löste sich in der Nacht der unter Wasserdruck stehende Schlauch aus der Spritze. Durch das austretende Leitungswasser entstand am Haus ein erheblicher Wasserschaden. Nachdem die Gebäudeversicherung des geschädigten Grundstückseigentümers den Schaden... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.08.1988
- 4 U 232/87 -

Versicherungsschutz nach Wasserschaden: Nichtverschließen des Wasserhahns während mehrwöchiger Urlaubsreise ist grob fahrlässig

Wasserschaden aufgrund geplatzten Schlauchs bei Geschirrspüler

Kommt es zu einem Wasserschaden, weil der unter Druck stehende Wasserschlauch zum Geschirrspüler platzt, so besteht dann kein Versicherungsschutz, wenn während einer mehrwöchigen Urlaubsreise nicht der Wasserhahn verschlossen wird. Ein solches Verhalten ist als grob fahrlässig zu werten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Einfamilienhaus kam es im Jahr 1987 während der dreiwöchigen Urlaubsreise der Hauseigentümer zu einem erheblichen Wasserschaden, weil der unter Wasserdruck stehende Zuleitungsschlauch des Geschirrspülers platzte. Die in Anspruch genommene Versicherung weigerte sich nachfolgend den Schaden zu regulieren. Denn ihrer Meinung nach habe... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 07.07.2015
- 3 U 1468/14 -

Nachbarhilfe aus Gefälligkeit: Nachbar haftet trotz Haft­pflicht­versicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Typischer Schadenseintritt im Rahmen einer alltäglichen, unentgeltlichen Gefälligkeit sowie Abdeckung des Schadens durch Versicherung des Geschädigten begründet Haftungs­beschränkung

Verursacht ein Nachbar im Rahmen einer Gefälligkeit einen Schaden, so kann trotz bestehender Haft­pflicht­versicherung die Haftung nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein. Eine solche Haftungs­beschränkung ist dann anzunehmen, wenn im Rahmen einer alltäglichen, unentgeltlichen Gefälligkeit ein typischer Schaden eintritt und die Versicherung des Geschädigten für den Schaden aufkommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Grundstückseigentümer erklärte sich dazu bereit, während eines Kuraufenthalts seines Nachbarn im Juni 2011 dessen Haus zu versorgen. Dazu gehörte auch die Bewässerung des Gartens mit Hilfe eines an der Außenzapfstelle des Hauses angebrachten Wasserschlauchs. Er drehte eines Tages nach der Bewässerung zwar die am Schlauch befindliche Spritze... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 18.10.1995
- 2 U 135/95 -

Wasserschaden aufgrund Spülmaschine während einwöchiger Abwesenheit begründet grob fahrlässiges Verhalten

Alter der Maschine von 15 Jahren sowie ständiges unter Druck lassen des Wasserschlauchs begründet erhöhte Gefahr eines Wasserschadens

Kommt es während einer einwöchigen Abwesenheit eines Hauseigentümers zu einem Wasserschaden durch eine Spülmaschine, begründet dies ein grob fahrlässiges Verhalten. Dies kann zu einem Ausschluss des Versicherungs­schutzes führen. Denn mit der Gefahr eines Wasserschadens muss gerechnet werden. Dies gilt umso mehr als die Maschine bereits 15 Jahre alt ist und der Wasserschlauch ständig unter Druck belassen wird. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer einwöchigen Abwesenheit eines Hauseigentümers platzte der Zulaufschlauch zur Geschirrspülmaschine, so dass es zum Austritt eine großen Menge von Wasser kam. Dieses verursachte erhebliche Schäden im ganzen Haus. Der Hauseigentümer beanspruchte aufgrund des Vorfalls seine Versicherung. Diese lehnte jedoch eine Schadensregulierung... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.06.2002
- 333 S 79/01 -

Haftung des Mieters für Wasserschäden aufgrund schadhaften Waschmaschinen­anschluss

Mitverschulden des Vermieters aufgrund Erkennbarkeit des schadhaften Wasserschlauchs während Klempnerarbeiten

Platzt ein Waschmaschinen­anschluss aufgrund seines seit langem bestehenden schadhaften Zustands, so haftet der Mieter für die Wasserschäden. Der Vermieter muss sich aber ein Mitverschulden zurechnen lassen, wenn ein von ihm beauftragter Klempner den schadhaften Zustand nicht erkennt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es im Juni 1997 zu einem erheblichen Wasserschaden in einer Wohnung. Die Wohnung musste danach für längere Zeit getrocknet und saniert werden, so dass sie für diese Zeit nicht bewohnbar war. Hintergrund des Wasserschadens war es, dass der Waschmaschinenanschluss in der darüber liegenden Wohnung geplatzt war. Ein Sachverständiger ermittelte, dass der Wasserschlauch... Lesen Sie mehr

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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 20.04.2012
- 9 O 762/10 -

Wasserschaden bei Abwesenheit durch abgerissenen Waschmaschinenschlauch - Kürzung der Versicherungsleistung um 70 %

Nichtverschließen des Wasserhahns und fehlender Aqua-Stopp begründet grob fahrlässiges Handeln

Kommt es während der Abwesenheit des Wohnungsinhabers aufgrund eines abgerissenen Zulaufschlauchs einer Waschmaschine und fehlender Sicherungsmaßnahmen zu einem Wasserschaden, kann die Versicherung ihre Leistungen um 70 % kürzen. Der Versicherungsnehmer handelt in diesem Fall nämlich grob fahrlässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Juni 2009 riss der Wasserschlauch einer ausgeschalteten Waschmaschine vom Wasseranschluss ab. Da der Wasserhahn nicht zugedreht war, lief aus der Anschlussleitung Wasser, so dass es zu einem Wasserschaden in der Eigentumswohnung kam. Die Wohnungseigentümerin war während dessen für einen etwa einstündigen Friseurbesuch außer Haus. Sie... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 24.03.2009
- 5 U 76/09 -

Gummimatte über einem Wasserschlauch auf einem Weihnachtsmarkt genügt der Verkehrssicherungspflicht

Beklagte hatte den auf dem Pflaster verlegten schmalen Schlauch für die Benutzer des Weihnachtsmarktes hinreichend gesichert

Eine Gummimatte über einem Schlauch reicht aus, damit dieser von den Besuchern eines Weihnachtsmarktes wahrgenommen wird. Kommt es trotzdem zu einem Sturz, ist dieser auf die Unachtsamkeit des Fußgängers zurückzuführen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Die Klägerin im vorliegenden Fall war auf einem Weihnachtsmarkt zu Fall gekommen und hatte sich bei dem Sturz verletzt. Sie war im Bereich einer 120 cm breiten und 0,5 cm dicken dunklen Gummimatte über einen mittig unter der Matte verlegten 2,5 cm dicken Wasserschlauch gestolpert. Die Klägerin lastete dem Beklagten an, weiterreichende Sicherungsmaßnahmen versäumt zu haben.... Lesen Sie mehr